Besoldung Niedersachsen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § ..1 Geltungsbereich

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt, soweit es im einzelnen nichts anderes bestimmt, für die Beamten des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 1 Geltungsbereich

Bei den Entscheidungen nach dem NBG sind, auch soweit darauf in den VV zum NBG nicht besonders verwiesen wird, die einschlägigen Vorschriften anderer Gesetze zu beachten. Dies gilt insbesondere für Vorschriften des Nds.VwVfG, soweit nicht das NBG inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthält, und des Nds.PersVG.


mehr zu: Niedersächsisches Beamtengesetz
  Startseite | www.besoldung-niedersachsen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann