Besoldung Niedersachsen
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Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 124 bis § 190

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 124 bis § 190   

 - aufgehoben -                                                       

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

bisher keine Vorschriften erlassen


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