Besoldung Niedersachsen |
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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen
§ 23 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den einfachen Dienst
Für die Laufbahnen des einfachen Dienstes sind mindestens zu fordern
1. der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
2. ein Vorbereitungsdienst von sechs Monaten.
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:
bisher keine Vorschriften erlassen