Besoldung Niedersachsen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 269 In-Kraft-Treten

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 269 In-Kraft-Treten    

(1) Dieses Gesetz tritt am 1.September 1960 in Kraft.**)

(2) - gegenstandslos -

(3) - aufgehoben -
__________________________
**) Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 14. Juli 1960 (Nds.GVBl. S. 145). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 1. März 1963 (Nds.GVBl. S. 95), 1.Juni 1967 (Nds.GVBl. S. 175), 20. Oktober 1970 (Nds.GVBl. S. 393), 18.März 1974 (Nds.GVBl. S. 147), 28. September 1978 (Nds.GVBl. S. 677) und 11.Dezember 1985 (Nds.GVBl. S.493) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.              

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

bisher keine Vorschriften erlassen


mehr zu: Niedersächsisches Beamtengesetz
  Startseite | www.besoldung-niedersachsen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann