Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter im Land Niedersachsen ab 01.12.2022

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Richterbesoldung des Landes Niedersachsen

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.655,39 4.761,62 5.035,67 5.309,70 5.583,78 5.857,81 6.131,89 6.405,90 6.679,99 6.954,01 7.228,06 
R2    5.417,66 5.691,69 5.965,75 6.239,77 6.513,85 6.787,86 7.061,94 7.335,94 7.610,02 7.884,02
R3 8.671,10                                                                                         
R4 9.177,73
R5 9.758,92
R6 10.307,74
R7 10.841,64
R8 11.398,08

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Niedersachsen gelten folgende Beträge:

 

Familienzuschlag 

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,80

149,94

270,96

278,10

 

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- für das zweite berücksichtigungsfähige Kind um                                                128,16 Euro
- für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind um                     350,96 Euro.

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. in der Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um                                     5,11 Euro
2. in der Stufe 3 und  den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
    a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind                                                    5,11 Euro
    b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind                                           15,34 Euro


 

 

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Red 20230517


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.342,60 3.494,80 3.574,94 3.781,63 3.988,32 4.195,01 4.401,70 4.608,41 4.815,09 5.021,80 5.228,48 5.435,19
R2     4.069,72 4.276,41 4.483,10 4.689,80 4.896,50 5.103,18 5.309,88 5.516,55 5.723,26 5.929,93
 
R3 6.523,57                                                                                         
R4  6.905,67
R5  7.344,03
R6  7.757,98
R7  8.160,66
R8  8.580,34
R9  
R10  

 


 

 

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