Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Referenz: Neuordnung des Beamtenrechts

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Durch die Föderalismusreform werden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) wird das Beamtenrechtsrahmengesetz abgelöst. Mehr Informationen zur "Neuordnung des Beamtenrechts" finden Sie im gleichnamigen Taschenbuch, das Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen können.

Daneben können Sie die Neuauflge des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" bestellen. Auf 288 Seiten werden Sie über das gesamte Beamtenrecht informiert, beispielsweise zur Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeiten und Reisekosten. Das Taschenbuch orientiert sich an den Vorschriften des Bundes. Vom Bund abweichende Regelungen der Länder werden erläutert. Als besonderen Service finden Sie ausführliche Informationen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Das Taschenbuch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen  >>>weiter 


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