Besoldung Niedersachsen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz: § ..8 Dienststellenleitung; Vertretung

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

§ 8 Dienststellenleitung; Vertretung

(1) 1Für die Dienststelle handelt ihre Leitung. Diese kann sich durch in der Sache zuständige und entscheidungsbefugte Beschäftigte vertreten lassen. 2Kollegiale Leitungsorgane können sich durch ein entscheidungsbefugtes Mitglied oder mehrere entscheidungsbefugte Mitglieder vertreten lassen. 3Die vertretungsberechtigten Beschäftigten sind von der Dienststelle generell zu bestimmen.

(2) Für den Schriftverkehr zwischen Dienststelle und Personalvertretung bleiben Regelungen über die Zeichnungsbefugnisse unberührt.


mehr zu: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz
  Startseite | www.besoldung-niedersachsen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann