Besoldung Niedersachsen
Beamten-Magazin
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Besoldung für Beamte des Landes Niedersachsen

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Beamtenbesoldung in Niedersachsen 

Die Besoldung wird durch Gesetz oder danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt.Wesentliche gesetzliche Grundlage war bislang das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden den Ländern eigenständige Regelungskompetenzen für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen.

Die Besoldung in Niedersachsen wird für Beamtinnen und Beamte zum 1.1.2008 um 3 Prozent angehoben. Die Tabellenwerte finden Sie hier auf dieser Website.

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 82)

Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2008 (Tabelle Seite 82)

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83) ?

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)

Familienzuschlag – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)


Amtszulagen in Niedersachsen

Anwärterbezüge für Beamtenanwärter
des Landes Niedersachsen

Aufwandsentschädigung

Besoldungstabellen für Beamte
des Landes Niedersachsen

Erschwerniszuschlag

Familienzuschlag 

Grundgehalt für Beamte des
Landes Niedersachsen

Hochschullehrerbesoldung 

Professorenbesoldung

Richterbesoldung

Sonderzahlungen für Beamte
des Landes Niedersachsen

Stellenobergrenzen

Stellenzulagen

Vergütungen

Zulagen für Beamte
des Landes Niedersachsen

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