Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen ab 01.03.2020

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Niedersachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter/innen, Professorinnen, Professoren

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Niedersachsen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seitet.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro) 


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