Aktuelle Besoldungstabellen für Beamte des Landes Niedersachsen ab 01.12.2022 bzw. 01.03.2021

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Niedersachsen

 

Niedersachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

 

Niedersachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Niedersachsen hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

>>>Hier mehr Infos zum Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften


Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr Informationen zur Besoldung, zum Besoldungsrecht und den Besoldungsteballen unter www.besoldung-online.de 

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre
Erfahrungsstufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.445,50 2.505,25 2.564,99 2.624,75 2.684,51 2.744,27 2.801,02          
A 6 2.484,70 2.550,30 2.615,90 2.681,50 2.747,13 2.812,74 2.878,35 2.943,94        
A 7 2.573,94 2.656,51 2.739,05 2.821,62 2.904,16 2.986,75 3.045,70 3.104,65 3.163,65      
A 8 2.657,71  2.728,26 2.834,05 2.939,84 3.045,64 3.151,48 3.222,00 3.292,50 3.363,05 3.433,57    
A 9 2.816,09  2.885,48 2.998,40 3.111,32 3.224,24 3.337,17 3.414,76 3.492,70 3.574,13 3.656,22    
A 10 3.016,03  3.112,47 3.257,13 3.401,82 3.549,25 3.702,21 3.804,19 3.906,17 4.008,13 4.110,12  
A 11   3.440,56  3.593,97 3.750,70 3.907,47 4.064,20 4.168,75 4.273,20 4.377,73 4.482,21 4.586,69  
A 12     3.879,75 4.066,58 4.253,49 4.440,37 4.564,96 4.689,51 4.814,11 4.938,69 5.063,29  
A 13     4.352-21  4.554,03 4.755,82 4.957,58 5.092,15 5.226,69 5.361,22 5.495,76 5.630,29  
A 14      4.579,31 4.840,98 5.102,65 5.364,35 5.538,81 5.713,27 5.887,70 6.062,18 6.236,66  
A 15         5.606,38  5.894,06 6.124,26 6.354,41 6.584,60 6.814,78 7.044,94  
A 16          6.186,89 6.519,62 6.785,85 7.052,06 7.318,27 7.584,44 7.850,63    

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,80

149,94

270,96

278,10

 

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- für das zweite berücksichtigungsfähige Kind um                                                128,16 Euro
- für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind um                     350,96 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. in der Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um                                     5,11 Euro
2. in der Stufe 3 und  den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
    a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind                                                    5,11 Euro
    b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind                                           15,34 Euro

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   
  7.0442942   8.187,44 8.671,10 9.177,73 9.758,92 10.307,74 10.841,64 11.398,08 11.969,78 14.094,08  

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.881,36 4.015,91 4.150,40 4.284,94 4.419,52 4.554,03 4.688,56 4.823,08
 C 2  3.889,73 4.104,14 4.318,53 4.532,99 4.961,77 4.961,77 5.176,17 5.390,59
 C 3  4.278,25 4.521,03 4.763,80 5.006,58 5.492,12 5.492,12 5.734,83 5.977,61
 C 4  5.421,18 5.665,21 5.909,25 6.153,33 6.641,36 6.641,36 6.885,40 7.129.41
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.957,58 5.092,15 5.226,69 5.361,22 5.495,76 5.630,29  
 C 2  5.604,96 5.819,38 6.033,74 6.248,16 6.462,56 6.676,98 6.891,38
 C 3  6.220,39 6.463,16 6.705,90 6.948,65 7.191,42 7.434,19 7.678,95
 C 4 7.373,45 7.617,47 7.861,55 8.105,55 8.349,62 8.593,63 8.837,69

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.896,87
 W 2 6.354,41
 W 3 6.912,71

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.655,39 4.761,62 5.035,67 5.309,70 5.583,78 5.857,81 6.131,89 6.405,90 6.679,99 6.954,01 7.228,06 
R2    5.417,66 5.691,69 5.965,75 6.239,77 6.513,85 6.787,86 7.061,94 7.335,94 7.610,02 7.884,02
R3 8.671,10                                                                                         
R4 9.177,73
R5 9.758,92
R6 10.307,74
R7 10.841,64
R8 11.398,08

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 5 bis A 8  1.259,04
A 9 bis A 11  1.319,74
 A 12  1.476,91
A 13  1.512,66

A 13 + Zulage nach Nummer 5 der Anlage 9

 1.551,92

 

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Besoldung in Niedersachsen

Mehr Informationen zur Besoldung in Brandenburg finden Sie unter www.besoldung-niedersachsen.de

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

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Niedersachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

 


Niedersachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Niedersachsen hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre
Erfahrungsstufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.445,50 2.505,25 2.564,99 2.624,75 2.684,51 2.744,27 2.801,02          
A 6 2.484,70 2.550,30 2.615,90 2.681,50 2.747,13 2.812,74 2.878,35 2.943,94        
A 7 2.573,94 2.656,51 2.739,05 2.821,62 2.904,16 2.986,75 3.045,70 3.104,65 3.163,65      
A 8 2.657,71  2.728,26 2.834,05 2.939,84 3.045,64 3.151,48 3.222,00 3.292,50 3.363,05 3.433,57    
A 9 2.816,09  2.885,48 2.998,40 3.111,32 3.224,24 3.337,17 3.414,76 3.492,70 3.574,13 3.656,22    
A 10 3.016,03  3.112,47 3.257,13 3.401,82 3.549,25 3.702,21 3.804,19 3.906,17 4.008,13 4.110,12  
A 11   3.440,56  3.593,97 3.750,70 3.907,47 4.064,20 4.168,75 4.273,20 4.377,73 4.482,21 4.586,69  
A 12     3.879,75 4.066,58 4.253,49 4.440,37 4.564,96 4.689,51 4.814,11 4.938,69 5.063,29  
A 13     4.352-21  4.554,03 4.755,82 4.957,58 5.092,15 5.226,69 5.361,22 5.495,76 5.630,29  
A 14      4.579,31 4.840,98 5.102,65 5.364,35 5.538,81 5.713,27 5.887,70 6.062,18 6.236,66  
A 15         5.606,38  5.894,06 6.124,26 6.354,41 6.584,60 6.814,78 7.044,94  
A 16          6.186,89 6.519,62 6.785,85 7.052,06 7.318,27 7.584,44 7.850,63    

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,80

149,94

270,96

278,10

 

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- für das zweite berücksichtigungsfähige Kind um                                                128,16 Euro
- für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind um                     350,96 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. in der Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um                                     5,11 Euro
2. in der Stufe 3 und  den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
    a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind                                                    5,11 Euro
    b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind                                           15,34 Euro

Besoldungsordnung B 
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   
  7.0442942   8.187,44 8.671,10 9.177,73 9.758,92 10.307,74 10.841,64 11.398,08 11.969,78 14.094,08  

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.881,36 4.015,91 4.150,40 4.284,94 4.419,52 4.554,03 4.688,56 4.823,08
 C 2  3.889,73 4.104,14 4.318,53 4.532,99 4.961,77 4.961,77 5.176,17 5.390,59
 C 3  4.278,25 4.521,03 4.763,80 5.006,58 5.492,12 5.492,12 5.734,83 5.977,61
 C 4  5.421,18 5.665,21 5.909,25 6.153,33 6.641,36 6.641,36 6.885,40 7.129.41
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.957,58 5.092,15 5.226,69 5.361,22 5.495,76 5.630,29  
 C 2  5.604,96 5.819,38 6.033,74 6.248,16 6.462,56 6.676,98 6.891,38
 C 3  6.220,39 6.463,16 6.705,90 6.948,65 7.191,42 7.434,19 7.678,95
 C 4 7.373,45 7.617,47 7.861,55 8.105,55 8.349,62 8.593,63 8.837,69

 

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.896,87
 W 2 6.354,41
 W 3 6.912,71

 

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.655,39 4.761,62 5.035,67 5.309,70 5.583,78 5.857,81 6.131,89 6.405,90 6.679,99 6.954,01 7.228,06 
R2    5.417,66 5.691,69 5.965,75 6.239,77 6.513,85 6.787,86 7.061,94 7.335,94 7.610,02 7.884,02
R3 8.671,10                                                                                         
R4 9.177,73
R5 9.758,92
R6 10.307,74
R7 10.841,64
R8 11.398,08
   
   

 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 5 bis A 8  1.259,04
A 9 bis A 11  1.319,74
 A 12  1.476,91
A 13  1.512,66

A 13 + Zulage nach Nummer 5 der Anlage 9

 1.551,92

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Niedersachsen 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Niedersachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Niedersachsen wird die Linearanpassung aus dem Tarifergebnis wirkungsgleich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/innen übernehmen (Grundgehälter, Familienzuschlag und dynamische Zulagen steigen zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent.

Die von der TV-L vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung wird von Niedersachsen übernommen (1.300 Euro für aktive Beschäftigte, Auszubildende erhalten 650 Euro). Die Zahlung erfolgt mit dem Abrechnungsmonat März 2022 und ist steuerfrei.

Bis zur Bezügeanpassung zum 01.12.2022 gelten die Tabellen auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,67 Euro für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 341,40 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag
1. in Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um 5,11 Euro
2. in Stufe 3 und den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind 5,11 Euro
b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind 15,34 Euro

 

Besoldungstabelle B – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


Red RUS UT 20210628


 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen Niedersachsen ab 01.03.2021

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf die Landesbeamten

Das Land Niedersachsen hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 1,6 Prozent mindestens 100 Euro (1.3.2019), 3,2 Prozent (1.3.2020) und 1,4 Prozent (1.3.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden jeweils zum 01.03.2019 sowie zum 01.03.2020 um 50 Euro angepasst.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,67 Euro für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 341,40 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe A 5 erhöht sich der Familienzuschlag
1. in Stufe 2 für das berücksichtigungsfähige Kind um 5,11 Euro
2. in Stufe 3 und den folgenden Stufen sowie in den Fällen des § 35 Abs. 3
a) für das erste berücksichtigungsfähige Kind 5,11 Euro
b) für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind 15,34 Euro

 

Besoldungstabelle B – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.03.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


 

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