Besoldung Niedersachsen |
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Sonderzahlungen für Beamte in Niedersachsen
Allgemeines
Vor dem TVöD und TV-L wurde Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst eine Sonderzuwendung und ein Urlaubsgeld gezahlt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts wurden Sonderzahlungen eingeführt, die sich aber in der Höhe teilweise erheblich unterscheiden. Für Beamte wurde mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln" für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen. Damit können Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleichhohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe solche „Sonderzahlungen" gewährt werden. Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen. Die Tabellen werden www.besoldung-online.de aktualisiert. Bund: Sonderzahlungen für Tarifbeschäftigte und Beamte Sonderzahlungen für Tarifbeschäftigte der Länder Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern
(Tabelle Seite 56)
* Bis einschließlich 2007 wird die Sonderzahlung entsprechend den Regelungen über die Sonderzuwendung gewährt.
(Tabelle Seite 56)
(Tabelle Seite 57)
Niedersachsen
Für niedersächsiche Beamtinnen und Beamte gilt folgende Regelung.
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