Besoldung Niedersachsen
Beamten-Magazin
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Stellenobergrenzen in Niedersachsen

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


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Besoldung in Niedersachsen: Stellenobergrenzen 

Seit dem In-Kraft-Treten der Föderalismusreform haben die Länder auch für die Besoldung eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz. Deshalb gelten für den Bund und die Länder abweichende Besoldungsvorschriften und Besoldungstabellen. Hier finden Sie auch eine Auswahl einschlägiger Besoldungsvorschriften, beispielsweise das entsprechende Landesbesoldungsgesetz.

Neben dem Wortlaut des niedersächsischen Landesbsoldungsgesetzes finden Sie auch die Stellenobergrenzenverordnung.


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NEU: Konto für Beamte und den öffentlichen Dienst

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen sowie die 100-Prozent Baufinanzierung. Von den Vorteilen des Bezügekontos können Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren. Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


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