Besoldung Niedersachsen |
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Beamtenbesoldung in Niedersachsen
Die Besoldung wird durch Gesetz oder danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt.Wesentliche gesetzliche Grundlage war bislang das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden den Ländern eigenständige Regelungskompetenzen für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Niedersachsen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen.
Die Besoldung in Niedersachsen wird für Beamtinnen und Beamte zum 1.1.2008 um 3 Prozent angehoben. Die Tabellenwerte finden Sie hier auf dieser Website.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 82)
Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2008 (Tabelle Seite 82)
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)
Besoldungstabelle W – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83) ?
Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)
Familienzuschlag – ab 1.1.2008 (Monatsbeträge in Euro) (Tabelle Seite 83)
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