Für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landesbeamtenrechts. Grundlegende Fragen sind im Landesbeamtengesetz, Fragen zur Bezahlung und Besoldung im Landesbesoldungsgesetz von Niedersachsen geregelt. Eine aktuelle Fassung des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes finden Sie hier:
§ 2 Niedersächsische Besoldungsordnungen
§ 2b Besoldung der Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen
§ 3 Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes und des Werkdienstes
§ 7 Anrechnung von Sachbezügen