Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsiches Besoldungsgesetz (NBesG) - Übersicht -

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte) von Niedersachsen)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte von Niedersachsen geeignet: Themen der Bücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)

vom 20. Dezember 2016, zuletzt geändert, 63a eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16.12.2021 (Nds. GVBl. S. 883)

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landesbeamtenrechts. Grundlegende Fragen sind im Landesbeamtengesetz, Fragen zur Bezahlung und Besoldung im Landesbesoldungsgesetz von Niedersachsen geregelt. Eine aktuelle Fassung des niedersächsischen Landesbesoldungsgesetzes finden Sie hier:

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Niedersächsische Besoldungsordnungen

§ 2 a Besoldung der Professorinnen und Professoren und der hauptamtlichen Mitglieder der Hochschulpräsidien

§ 2b Besoldung der Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen

§ 3 Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes und des Werkdienstes

§ 4 Familienzuschlag

§ 5 Aufwandsentschädigungen

§ 6 Sonstige Geldzuwendungen

§ 7 Anrechnung von Sachbezügen

§ 8 Jährliche Sonderzahlungen

§ 9 Dienstpostenbewertung

§ 10 (aufgehoben)

§ 11 Einweisung in Planstellen

§ 12 Höhe der Besoldung  

 


Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Bestandteile der Besoldung

§ 3    Regelung durch Gesetz, Anpassung der Besoldung

§ 4    Anspruch auf Besoldung

§ 5    Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen

§ 6    Dienstpostenbewertung, Einweisung in und Verteilung der Planstellen

§ 7    Höhe des Grundgehalts

§ 8    Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder Übertragung einer anderen Funktion

§ 9    Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Entlassung von politischen Beamtinnen und Beamten oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit

§ 10    Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§ 11    Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit und Beurlaubung zur Betreuung, Pflege oder Begleitung

§ 12    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 13    Kürzung der Besoldung bei Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 14    Verlust des Anspruchs auf Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 15    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 16    Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstkleidungszuschuss

§ 17    Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 18    Verjährung von Ansprüchen

§ 19    Rückforderung von Bezügen

§ 20    Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen

§ 21    Zahlungsweise

 

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen,
Beamten, Richterinnen und Richtern

Erstes Kapitel
Beamtinnen und Beamte
der Besoldungsordnungen A und B

§ 22    Künftig wegfallende Ämter, Grundamtsbezeichnungen

§ 23    Einstiegsämter

§ 24    Stellenobergrenzen für Beförderungsämter

§ 25    Erfahrungsstufen der Besoldungsordnung A, Erfahrungszeit

§ 26    Nicht anerkennungsfähige Zeiten

§ 27    Öffentlich-rechtliche Dienstherren, Hauptberuflichkeit

§ 28    Beamtinnen und Beamte auf Zeit im kommunalen Bereich

 

Zweites Kapitel
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung W

§ 29    Leistungsbezüge

§ 30    Vergaberahmen

§ 31    Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen

 

Drittes Kapitel
Richterinnen, Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 32    Obergrenzen für Beförderungsämter

§ 33    Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen R 1 und R 2, Erfahrungszeit und nicht anerkennungsfähige Zeiten

 

Dritter Teil
Familienzuschlag

§ 34    Höhe des Familienzuschlags

§ 35    Stufen des Familienzuschlags

§ 36    Änderung des Familienzuschlags

 

Vierter Teil
Zulagen, Prämien, Vergütungen und Zuschläge

§ 37    Amtszulage

§ 38    Allgemeine Stellenzulage

§ 39    Besondere Stellenzulage

§ 40    Ausgleichszulage bei Wegfall von besonderen Stellenzulagen

§ 41    Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

§ 42    Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 43    Forschungs- und Lehrzulage

§ 44    Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes

§ 45    Zulage bei befristeter Übertragung herausgehobener Funktionen

§ 46    Zulage für besondere Erschwernisse

§ 47    Mehrarbeitsvergütung

§ 48    Vergütung für zusätzliche Arbeit

§ 49    Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien

§ 50    Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

§ 51    Zusätzliche Vergütung bei verlängerter Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

§ 52    Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst

§ 53    Prämien und Zulagen für besondere Leistungen

§ 54    Personalgewinnungszuschlag

§ 55    Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandes

 

Fünfter Teil
Auslandsbesoldung

§ 56    Auslandsbesoldung

 

Sechster Teil
Anwärterbezüge

§ 57    Grundsatz

§ 58    Anwärtergrundbetrag

§ 59    Anwärtersonderzuschlag

§ 60    Herabsetzung der Anwärterbezüge und Wegfall des Anspruchs

§ 61    Anwärterbesoldung nach Ablegung der den Vorbereitungsdienst abschließenden Prüfung

§ 62    Anrechnung anderer Einkünfte

 

Siebenter Teil
Jährliche Sonderzahlungen und
vermögenswirksame Leistungen

§ 63    Jährliche Sonderzahlungen

§ 63a    Sonderzahlung für das Jahr 2021

§ 64    Vermögenswirksame Leistungen

 

Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65    Übergangsregelung für Ausgleichszulagen

§ 66    Übergangsregelung bei vor dem 1. Januar 2010 bewilligter Altersteilzeit

§ 67    Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 68    Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung C

§ 69    Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge

§ 70    Überleitung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in die Ämter und Funktionszusätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R

§ 71    Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und C sowie für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. Dezember 2016

§ 72    Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und C sowie der vorhandenen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 zu den Erfahrungsstufen und Ableistung der Erfahrungszeit

§ 73    Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2017

§ 74    Übergangsregelung für Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt

§ 75    Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 4


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien. Aber unser Urlaubsverzeichnis stellt vor allem die Gastgeber rund um die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Bremen und Bremerhaven in den Mittelpunkt.

Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


 

Red 20220101

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-niedersachsen.de © 2026