Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: OnlineBücher & eBooks für den öffentlichen Dienst/Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können Sie mind. zehn Taschenbücher als eBooks herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst. Die OnlineBücher und eBooks kann man herunterladen, ausdrucken u.lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
§ 121 Übergangsvorschriften
(1) 1Die am 1.Januar 2007 gewählten Personalvertretungen bestehen bis zum Ende der regelmäßigen Amtszeit mit der Maßgabe fort, dass die bisherigen Gruppen der Angestellten und der Arbeiterinnen und Arbeiter gemeinsam die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden. 2Die Vorschriften über die vorzeitige Neuwahl der Personalvertretungen bleiben unberührt.
(2) 1Erklärungen der obersten Dienstbehörde, mit denen Nebenstellen oder Dienststellenteile zu selbständigen Dienststellen bestimmt worden sind, bleiben wirksam, solange sie nicht aufgehoben werden. 2§ 6 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 findet Anwendung.
(3) Am 1.Januar 2007 bereits eingeleitete Beteiligungs- und Einigungsverfahren werden nach den bis zu diesem Termin geltenden Vorschriften zu Ende geführt.
(4) Der am 31.Juli 2007 vorhandene Personalrat des Landesamtes für Verfassungsschutz ist der Personalrat der Verfassungsschutzabteilung des für Inneres zuständigen Ministeriums.