Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz - Übersicht -

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Für Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine Fassung des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (Stand: 13.09.2007) finden Sie hier:

 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich

§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität

§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Bildung von Gruppen

§ 6 Dienststelle

§ 7 Gemeinsame Dienststelle 

§ 8 Dienststellenleitung; Vertretung

§ 9 Schweigepflicht

§ 10 Wahl von Personalräten

§ 11 Wahlberechtigung

§ 12 Wahl von Personalräten

§ 13 Zahl oder Personalratsmitglieder

§ 14 Gruppenvertretung

§ 15 Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer

§ 16 Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl

§ 17 Wahlvorschläge  

§ 18 Wahlvorstand

§ 19 Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 20 Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle

§ 21 Anfechtung der Wahl

§ 22 Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit

§ 23 Vorzeitige Neuwahl des Personalrats

§ 24 Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung

§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

§ 26 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung

§ 27 Eintritt von Ersatzmitgliedern

§ 28 Vorsitz

§ 29 Einberufung der Personalratssitzungen

§ 30 Durchführung der Personalratssitzungen

§ 31 Beschlüsse des Personalrats

§ 32 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten

§ 33 Aussetzung von Personalratsbeschlüssen

§ 34 Sitzungsniederschrift

§ 35 Geschäftsordnung

§ 36 Sprechstunden

§ 37 Kosten

§ 38 Verbot der Entgelterhebung

§ 39 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung

§ 40 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 41 Schutzvorschriften

§ 42 Personalversammlung

§ 43 Einberufung; Tätigkeitsbericht

§ 44 Zeitpunkt

§ 45 Befugnisse der Personalversammlung

§ 46 Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen

§ 47 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen

§ 48 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen

§ 49 Gesamtpersonalrat

§ 50 Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 51 Zusammensetzung

§ 52 Wahlvorschriften; Amtszeit

§ 53 Vorsitz; Geschäftsführung

§ 54 Aufgaben und Befugnisse

§ 55 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 56 Zusammenarbeit mit dem Personalrat

§ 57 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

§ 58 Schutzvorschriften für Auszubildende

§ 59 Allgemeine Aufgaben des Personalrats

§ 60 Informationsrecht des Personalrats

§ 61 Behandlung personenbezogener Unterlagen

§ 62 Gemeinsame Besprechungen

§ 63 Unzulässige Maßnahmen

§ 64 Umfang der Mitbestimmung

§ 65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

§ 66 Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen

§ 67 Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen

§ 68 Mitbestimmungsverfahren

§ 69 Initiativrecht des Personalrats

§ 70 Verfahren bei Nichteinigung

§ 71 Einigungsstelle

§ 72 Verfahren der Einigungsstelle

§ 72a Landesschulbehörde, Oberfinanzdirektion und Polizeibehörden als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde

§ 73 Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle

§ 74 Vorläufige Regelungen

§ 75 Herstellung des Benehmens

§ 76 Verfahren zur Herstellung des Benehmens

§ 77 Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 78 Dienstvereinbarungen

§ 79 Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen

§ 80 Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats

§ 81 Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

§ 82 Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts

§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 84 Fachkammern und Fachsenate

§ 85 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige

§ 86 Dienststellen; Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat

§ 87 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte

§ 88 Sonderregelungen

§ 89 Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats

§ 90 

§ 91 

§ 92 Geltungsbereich; Beschäftigte

§ 93 Fachgruppen

§ 94 Dienststellen

§ 95 Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat

§ 96 Wahlberechtigung

§ 97 Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat

§ 98 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes

§ 99 Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats

§ 100 Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung

§ 101 Beteiligung der Schulpersonalvertretungen

§ 102 Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften

§ 103 

§ 104 Einigungsstelle

§ 105 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen

§ 106 Sonderregelungen

§ 107 Allgemeines

§ 107a Abweichung

§ 107b Verfahren bei Nichteinigung

§ 107c Einigungsstelle

§ 107d Verfahren der Einigungsstelle

§ 107e Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle

§ 107f Verfahren zur Herstellung des Benehmens

§ 108 Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle

§ 108a Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung

§ 109 Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände

§ 110 Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung

§ 111 Staatsanwaltspersonalvertretungen

§ 112 Einigungsstelle

§ 113 Gemeinsame Angelegenheiten

§ 114 Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst

§ 115 Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 116 Verweisung auf andere Gesetze

§ 117 Umbildung von Körperschaften und Dienststellen

§ 118 Wahlordnung

§ 119 Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes

§ 120 Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes

§ 121 Übergangsvorschriften

§ 122 bis § 125

§ 126 Inkrafttreten


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien. Aber unser Urlaubsverzeichnis stellt vor allem die Gastgeber rund um die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Bremen und Bremerhaven in den Mittelpunkt.

Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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